AGB`s

Allgemeine Geschäftsbedingungen Arbeitnehmerüberlassung (AGB) 

 

Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie gelten nur, soweit sich die Seite an Seite GmbH schriftlich mit ihnen einverstanden erklärt. 

 

1. Behördliche Genehmigung 

Die Seite an Seite GmbH besitzt die befristete Erlaubnis bis zum 12.11.2019  zur Arbeitnehmerüberlassung, zuletzt ausgestellt durch die Bundesagentur für Arbeit in Kiel. 

 

2. Rechtsstellung der Seite an Seite GmbH Mitarbeiter 

Durch den Abschluss eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrages wird kein Vertragsverhältnis zwischen Seite an Seite GmbH Mitarbeitern und Kunde begründet. Während des Einsatzes unterliegen Seite an Seite GmbH Mitarbeiter den Arbeitsanweisungen des Kunden und arbeiten unter seiner Aufsicht und Anleitung. Sie sind zur Geheimhaltung verpflichtet. Das gilt für alle vertraulichen oder geheimhaltungsbedürftigen Geschäftsangelegenheiten, von denen sie im Rahmen ihrer Tätigkeit erfahren. 

 

3. Auswahl der Seite an Seite GmbH Mitarbeiter 

Die Seite an Seite GmbH stellt dem Kunden sorgfältig ausgesuchte und auf die erforderliche berufliche Qualifikation überprüfte Mitarbeiter zur Verfügung. Bei berechtigten Beanstandungen, die der Kunde innerhalb der ersten 4  Stunden nach Arbeitsaufnahme eines Seite an Seite GmbH Mitarbeiters meldet, werden bis zu 4 Arbeitsstunden nicht berechnet. Die Seite an Seite GmbH kann während des laufenden Einsatzes Seite an Seite GmbH Mitarbeiter gegen andere, in gleicher Weise geeignete Seite an Seite GmbH Mitarbeiter austauschen, sofern nicht berechtigte Interessen des Kunden verletzt werden. 

 

4. Einsatz der Seite an Seite GmbH Mitarbeiter und Streik 

Der Kunde setzt Seite an Seite GmbH Mitarbeiter ausschließlich an dem Ort und für die Tätigkeiten ein, die im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag vereinbart wurden. Er lässt die Seite an Seite GmbH Mitarbeiter nur die entsprechenden Arbeitsmittel beziehungsweise Maschinen verwenden oder bedienen. Änderungen von Einsatzdauer, Arbeitszeit, Einsatzort und Arbeitstätigkeit können nur zwischen der Seite an Seite GmbH und dem Kunden vereinbart werden. 

Außerdem setzt der Kunde Seite an Seite GmbH Mitarbeiter nicht für die Beförderung von Geld oder zum Geldinkasso ein und stellt Seite an Seite GmbH insoweit ausdrücklich von allen Ansprüchen frei. 

Der Kunde zahlt Seite an Seite GmbH Mitarbeitern keine Geldbeträge aus, auch keine Löhne oder Reisekostenvorschüsse. Der Kunde informiert die Seite an Seite GmbH unverzüglich über geplante Arbeitskampfmaßnahmen, die seinen Betrieb unmittelbar betreffen. Sollte der Kunde von einem rechtmäßigen Arbeitskampf betroffen sein, werden die im Einsatz befindlichen Mitarbeiter abgezogen, es sei denn, der Einsatz soll im Rahmen eines für den Kundenbetrieb vereinbarten Notdienstes erfolgen und der Mitarbeiter stimmt dem Einsatz zu. 

 

5. Geheimhaltung und Datenschutz 

Die Vertragsparteien verpflichten sich, die ihnen während der Zusammenarbeit bekannt werdenden Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, insbesondere die Inhalte und Konditionen des Vertrages, sowie als vertraulich gekennzeichnete Geschäftsangelegenheiten, vertraulich zu behandeln und gegenüber Dritten geheim zu halten. Als Dritte in diesem Sinne gelten nicht Unternehmen der jeweiligen Konzerngruppe. Die Parteien verpflichten sich wechselseitig zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere § 5 Bundesdatenschutzgesetz, und tragen für deren Einhaltung Sorge. Die vorstehenden Verpflichtungen bestehen auch nach Beendigung der Zusammenarbeit fort. 

 

6. Mitarbeitervergütung und Sozialleistungen 

Für die Seite an Seite GmbH Mitarbeiter finden die zwischen dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP) und der DGBTarifgemeinschaft Zeitarbeit geschlossenen Branchentarifverträge sowie die gegebenenfalls für eine bestimmte Branche anwendbaren Tarifverträge über Branchenzuschläge für Zeitarbeitnehmer und diverse betriebliche Vereinbarungen Anwendung. 

 

7. Arbeitsschutz 

Gemäß § 11 Absatz 6 AÜG unterliegt die Tätigkeit der Seite an Seite GmbH Mitarbeiter den für den Kundenbetrieb geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Arbeitsschutzrechts. Die sich hieraus ergebenden Pflichten für den Arbeitgeber, insbesondere zur Einhaltung von §§ 5, 6 ArbSchG, obliegen dem Kunden unbeschadet der Pflichten von der Seite an Seite GmbH. Der Kunde gewährt der Seite an Seite GmbH oder deren Beauftragten (u. a. Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten) den Zutritt zum Tätigkeitsort der Seite an Seite GmbH Mitarbeiter und legt ihnen auf Wunsch die in Bezug auf ihr Arbeitsschutzsystem bestehende Dokumentation zur Einsicht vor. Ein Arbeitsunfall ist der betreuenden Seite an Seite GmbH Niederlassung unverzüglich zu melden und wird gemeinsam untersucht. Der Kunde wird der Seite an Seite GmbH über die notwendige Angebots- und Pflichtvorsorge nach ArbMedVV vor Arbeitsantritt informieren. 

 

8. Tarife und Sonderkündigungsrecht 

Zur Umsetzung eines für eine bestimmte Branche geltenden tariflichen Branchenzuschlages für Zeitarbeitnehmer wird der Kunde der Seite an Seite GmbH mitteilen, welcher Branche der Einsatzbetrieb zugehört und ob bzw. welche Tarifverträge oder zeitarbeitnehmerbegünstigenden betrieblichen Vereinbarungen im Einsatzbetrieb anwendbar sind. Der Kunde hat der Seite an Seite GmbH das regelmäßig gezahlte Stundenentgeld eines vergleichbaren Arbeitnehmers im Kundenbetrieb nachzuweisen. Der Kunde steht für die Richtigkeit der gemachten Angaben ein. 

Sofern sich Änderungen in der Branchenzugehörigkeit, den anwendbaren Tarifverträgen oder den zeitarbeitnehmerbegünstigenden betrieblichen Vereinbarungen ergeben, wird der Kunde der Seite an Seite GmbH hierüber informieren. 

Sofern für eine bestimmte Branche die Zahlung eines Branchenzuschlages für Zeitarbeitnehmer nicht vorgesehen ist oder nachträglich entfällt, erhöht sich der Netto-Kundentarif nach Ablauf von 9 Monaten ununterbrochener Überlassung des einzelnen Seite an Seite GmbH Mitarbeiters um 1,5 % bzw. nach Ablauf von 12 Monaten ununterbrochener Überlassung des einzelnen Seite an Seite GmbH Mitarbeiters um insgesamt 3 %. Maßgebend für die Berechnung der einzelnen Frist ist der Überlassungsbeginn im Kundenbetrieb und nicht der Zeitpunkt, in dem  o. g. Branchenzuschlag entfällt. Wird der Einsatz für einen Zeitraum von bis zu 3 Monaten unterbrochen, so wird der Zuschlag nach der Unterbrechung unter Anrechnung der vorangegangenen Überlassungszeiten fällig. Ungeachtet dieser Zuschlagsregelung ist die Seite an Seite GmbH berechtigt, die Kundentarife nach billigem Ermessen zu erhöhen. Dies gilt, wenn sich die von der Seite an Seite GmbH an Seite an Seite GmbH Mitarbeiter zu zahlende Vergütung aufgrund gesetzlicher (z. B. gesetzliches Equal Pay nach 9 Monaten Überlassungsdauer) oder tariflicher Bestimmungen oder sonstigen Verpflichtungen erhöht. Notwendige Tariferhöhungen wird die Seite an Seite GmbH dem Kunden anzeigen. Die Erhöhung wird 2 Wochen nach Zugang der Anzeige beim Kunden wirksam. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag binnen 2 Wochen nach Zugang der Anzeige zum Termin der Tariferhöhung zu kündigen. 

Die Seite an Seite GmbH steht ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende zu, wenn die angepassten Tarife nicht gezahlt werden. 

 

9. Zeiterfassung 

Die Erfassung der von der Seite an Seite GmbH Mitarbeitern geleisteten Arbeitsstunden erfolgt per elektronischer Zeiterfassung. Voraussetzung hierfür ist, dass der Kunde den Nutzungsbedingungen vor der erstmaligen Nutzung zustimmt. Diese sind im Zeitportal aktiv durch eine berechtigte Person zu bestätigen. 

Soweit und solange eine elektronische Zeiterfassung nicht erfolgt oder erfolgen kann, z. B. mangels Bestätigung der Nutzungsbedingungen, legt jeder Seite an Seite GmbH Mitarbeiter wöchentlich einen Stundennachweis vor, aus dem die von ihm geleisteten Arbeitsstunden hervorgehen. Der Kunde lässt die geleisteten Arbeitsstunden und den Anspruch auf Leistungszulagen auf dem Stundennachweis wöchentlich von einem bevollmächtigten Vertreter durch Unterschrift und Firmenstempel bestätigen. Können Stundennachweise keinem Bevollmächtigten des Kunden zur Unterzeichnung vorgelegt werden, ist die Seite an Seite GmbH berechtigt, die vom 

Seite an Seite GmbH Mitarbeiter erfassten Stunden gegenüber dem Kunden abzurechnen. 

 

10. Haftung 

Die Seite an Seite GmbH haftet neben der Erfüllung der Vertragspflichten bezüglich aller überlassenen Mitarbeiter nur für die ordnungsgemäße Auswahl im Hinblick auf die vertraglich vereinbarte Tätigkeit. Die Haftung für Auswahlverschulden beschränkt sich auf Schäden, die durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Auswahlverpflichtung entstehen. Die Höhe der Haftung für sämtliche daraus entstehende Schäden ist ferner auf einen maximalen Betrag von insgesamt 5.000.000 Euro pro Kalenderjahr begrenzt. Für weitergehende Ansprüche haftet die Seite an Seite GmbH nicht. Dies gilt nicht für Körperschäden/Todesfälle. 

 

11. Vorbeschäftigung des Mitarbeiters 

Der Kunde wird die Seite an Seite GmbH zur Einhaltung des AÜG unverzüglich mitteilen, wenn ein Seite an Seite GmbH Mitarbeiter in den letzten 6 Monaten vor Überlassung beim Kunden oder einem verbundenen Konzernunternehmen i. S. d. § 18 AktG direkt angestellt oder als Zeitarbeitnehmer beschäftigt war. In diesem Fall verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung der sich ergebenden Mehrkosten im Hinblick auf den betroffenen Seite an Seite GmbH Mitarbeiter. 

 

12. Personalvermittlung 

Bei Begründung eines Arbeitsverhältnisses zwischen dem Kunden und einem an ihn überlassenen Seite an Seite GmbH Mitarbeiter aus der Überlassung wird eine Vermittlungsvergütung fällig. Dies gilt auch, wenn die Begründung des Arbeitsverhältnisses innerhalb eines Zeitraumes von 6 Monaten nach Beendigung der Überlassung erfolgt, es sei denn, die Begründung des Arbeitsverhältnisses beruht nicht auf der Überlassung des Seite an Seite GmbH Mitarbeiters. 

Die Vermittlungsvergütung bemisst sich anhand des Bruttomonatsgehalts, das der eingestellte Seite an Seite GmbH Mitarbeiter beim Kunden erhält und beträgt bei Übernahme ab dem ersten Tag der Überlassung bis zum Ablauf des 3. Monats der Überlassung 2 Bruttomonatsgehälter, vom 4. bis Ablauf des 6. Monats 1,5 Bruttomonatsgehälter, vom 7. bis Ablauf des 9. Monats 1 Bruttomonatsgehalt und 

vom 10. bis Ablauf des 12. Monats 0,5 Bruttomonatsgehalt. Nach Ablauf des 12. Monats der Überlassung ist die Übernahme kostenfrei. Bei Einstellung eines dem Kunden vorgestellten Bewerbers ohne vorherige Überlassung innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten wird eine Vermittlungsvergütung i. H. v. 28 % des zukünftigen Bruttojahresgehalts beim Kunden fällig, es sei denn, die Einstellung beruht nicht auf der Vorstellung des Bewerbers. 

Abweichende Vereinbarungen, insbesondere zur Höhe der Vermittlungsvergütung, sind möglich und gelten vorrangig. Der Kunde ist verpflichtet, der Seite an Seite GmbH Auskunft über das mit dem Seite an Seite GmbH Mitarbeiter oder dem vorgestellten Bewerber vereinbarte Bruttomonatsgehalt bzw. Bruttojahresgehalt mit Begründung des Arbeitsverhältnisses zu erteilen. 

 

13. Gerichtsstand und Erfüllungsort 

Erfüllungsort ist der Sitz der zuständigen Niederlassung von der Seite an Seite GmbH. Als Gerichtsstand wird Berlin vereinbart. 

 

14. Sonstiges 

Der Kunde erklärt, dass weder er noch seine Organe, Mitarbeiter und Konzerngesellschaften oder Parteien, die in seinem Besitz stehen oder von ihm kontrolliert werden, mit Handels- und Wirtschaftssanktionen (Sanktionen) belegt bzw. Gegenstand eines Anspruchs, Verfahrens oder Untersuchung in Bezug auf Sanktionen sind oder gewesen sind. Der Kunde erklärt weiterhin, dass er weder im Besitz einer Partei steht noch von einer Partei kontrolliert wird, die mit Sanktionen belegt ist. Der Kunde ergreift angemessene Maßnahmen, dass er, seine Mitarbeiter und Konzerngesellschaften etwaige auferlegte Sanktionen einhalten und unternimmt keine Aktivitäten, die dazu führen, dass die Seite an Seite GmbH, deren Konzerngesellschaften und Mitarbeiter gegen Sanktionen verstoßen. Der Kunde versichert, den Unternehmen der Seite an Seite GmbH und Mitarbeitern keine Gelder anzubieten, die von Geschäften oder Transaktionen mit Parteien bzw. Beteiligten herrühren, die mit Sanktionen belegt sind bzw. von Handlungen, welche im Widerspruch zu Sanktionen stehen. 

Eine Aufrechnung oder Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur insoweit möglich, als es sich um unbestrittene oder gerichtlich anerkannte Ansprüche handelt. 

Sämtliche vom Kunden an die Seite an Seite GmbH zu entrichtenden Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. 

Die Unwirksamkeit eines Teils dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, statt der unwirksamen Bestimmung eine solche zu vereinbaren, die in wirtschaftlicher und rechtlicher Sicht dem ursprünglich Gewollten möglichst nahe kommt. 

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des deutschen Internationalen Privatrechts. 

 

Stand: 23.05.2018